| 13.11.2025 | Entlastung beim Grundstückskauf: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilientransaktionen |
| Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung sollen dadurch in Höhe von rund 49 Millionen Euro jährlich entlastet werden. In Deutschland werden jährlich über eine Million Immobilienverträge beurkundet. Die Durchführung dieser Immobilienübertragungen erfordert den Austausch von zahlreichen Informationen und Dokumenten. Dies erfolgt bisher weitgehend aufwendig in Papierform und auf dem Postweg. Gleiches gilt für den Austausch von Notarinnen und Notare mit den Gerichten oder den Finanzämtern im Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften. Mit dem Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch („eNoVA“) sollen diese Prozesse erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf sieht dafür eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards verpflichtend vor. Die Digitalisierung der Prozesse soll schrittweise eingeführt und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt sein. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung werden unmittelbar von den beschleunigten Prozessen profitieren. Geringere Auslagen und automatisierte elektronische Datenverarbeitung werden zu jährlichen Einsparungen von rund 14 Millionen Euro führen. Durch die schnellere Abwicklung von Immobilienkäufen können sich zudem die Kosten reduzieren, die dadurch entstehen, dass Immobiliendarlehen bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen werden. So werden sich bei sogenannten Bereitstellungszinsen Einsparungen von insgesamt etwa 35 Millionen Euro jährlich erreichen lassen. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt. Den Gesetzentwurf finden Sie hier. (Pressemitteilung Nr. 66/2025 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) | |
| 12.11.2025 | Sachsen setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates erfolgreich für eine Bürokratieentlastung der Wirtschaft ein |
| Auf Initiative Sachsens hat der Finanzausschuss des Bundesrates einem Antrag zugestimmt, der die Abschreibungsmöglichkeiten der Unternehmen verbessert und vereinfacht. Der sächsische Vorschlag bewirkt erhebliche Entlastungen für Unternehmen. Künftig sollen Anschaffungen bis 1.200 Euro (bisher 800 Euro) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Bildung und Führung von Sammelposten soll entfallen. Nach dem Votum des Finanzausschusses wird sich der Bundesrat am 21. November 2025 mit dem Thema befassen. Sollte der Vorstoß Sachsens eine Mehrheit erlangen, wird die Stellungnahme des Bundesrates im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zum Standortfördergesetz dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag müsste das Anliegen aktiv in den Gesetzestext aufnehmen. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wird der Bundesrat im zweiten Durchgang über die Zustimmung zum Gesetz befinden. (Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen) | |
| 10.11.2025 | So wird Technik zum Steuerspar-Booster |
| Im digitalen Zeitalter gehören Laptop, Monitor und eine stabile Internetverbindung zur Grundausstattung im Homeoffice. Ein Laptop mit allem, was dazu gehört, stellt für viele Haushalte eine große Ausgabe dar. Die Kosten können jedoch durch die Möglichkeit, diese unverzichtbaren Arbeitsmittel steuerlich abzusetzen, gesenkt werden. Dies betrifft diejenigen, die ihre Geräte auch beruflich nutzen. Mit der neueren, verkürzten Nutzungsdauer von einem Jahr können Laptop, PC und Tablets für das Anschaffungsjahr unter bestimmten Voraussetzungen vollständig abgesetzt werden. Arbeitnehmende setzen die Technik als Werbungskosten ab, sofern eine berufliche Nutzung gegeben ist. Eine angestellte Friseurin oder ein Lagerarbeiter werden dem Finanzamt die berufliche Nutzung kaum darlegen können, in allen kaufmännischen, grafischen oder lehrenden Berufen ist das jedoch plausibel. Eine private Mitnutzung ist dabei erlaubt. Wie wird die berufliche Nutzung festgelegt? Der Gesetzgeber verlangt, dass die Geräte zumindest zu zehn Prozent Zeitanteil beruflich genutzt werden, damit ein Absetzen überhaupt machbar ist. Dies trifft zu, wenn ab und zu E-Mails abgerufen und beantwortet werden. In der Regel akzeptieren die Finanzämter 50 Prozent berufliche Nutzung, wenn es zum Berufsbild passt. Bei stark computeraffinen Berufen, wie ITlern, Redakteuren oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden, sind sogar 80 Prozent drin. Aber auch eine vollständige Anerkennung ist möglich, wenn das Gerät ausschließlich beruflich genutzt wird. Bei einer rein beruflichen Nutzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers als Nachweis hilfreich. Der Besitz eines weiteren PCs kann auch ein Indiz dafür sein. Bei der anteiligen beruflichen Nutzung reicht als einfacher Nachweis eine Auflistung der beruflichen Tätigkeiten, die mit dem Laptop erledigt werden. In manchen Fällen wird eine Art Tagebuch erwartet, das die berufliche und private Nutzung in einem Zeitraum von drei Monaten dokumentiert. Dies ist der Fall, wenn dem Finanzamt der berufliche Anteil nicht glaubwürdig erscheint. Peripherie, Zubehör und Software sind absetzbar Es ist nicht nur das Laptop selbst mit der Steuererklärung absetzbar, sondern die gesamte Peripherie sowie Software ebenfalls. Das beginnt bei Monitor, Drucker, Maus, Tastatur, Webcam und Headset, über Netzteile, externe Festplatten, Lautsprecher, Adapter und USB-Hubs bis hin zu Zubehör. Auch das Zubehör wird üblicherweise entsprechend dem Nutzungsanteil des PCs abgesetzt. Wenn das Laptop zu 60 Prozent beruflich genutzt wird, wird genau dieser Prozentsatz auf den Kaufpreis des Druckers beispielsweise übertragen. Die gilt auch für allgemeine Software wie MS-Office-Programme. Wird eine spezielle Software ausschließlich beruflich eingesetzt, ist diese vollständig absetzbar. Das trifft ferner auf Zubehör, zum Beispiel ein Headset, das ebenfalls rein beruflich genutzt wird, zu. Druckerpatronen, Druckerpapier und Batterien für Funkmäuse sind als Arbeitsmittel absetzbar. Gerade solche... | |
| 06.11.2025 | Was ist neu im November 2025? |
| Was ist neu im November 2025? Die Weichen sind gestellt, damit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgen können. Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig besser vor Verschuldung geschützt. Gigabit-Netze können schneller und billiger ausgebaut werden. Finanzen Bundeshaushalt 2025 tritt rückwirkend in Kraft Die Bundesregierung hat mit dem Bundeshaushalt für das Jahr 2025 die finanziellen Weichen für die Zukunft Deutschlands gestellt. Mit massiven Investitionen, Strukturreformen und einem klaren Konsolidierungskurs wird das Land sicherer, moderner und wettbewerbsfähiger. Der Bundeshaushalt 2025 wurde am 02.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt rückwirkend ab dem 01.01.2025. Weitere Informationen zum Bundeshaushalt 2025 Investitionsoffensive für das ganze Land gestartet Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen - für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde am 02.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Weitere Informationen zum beschlossenen Sondervermögen Digitales Mehr Transparenz bei politischer Werbung Eine Verordnung der EU gibt neue Regeln für die Transparenz und für die zielgruppenspezifische Ausrichtung - das sogenannte Targeting - politischer Werbung vor. Sie gilt ab dem 10. Oktober 2025 in der gesamten Europäischen Union. Bürgerinnen und Bürger sollen so bezahlte politische Werbung besser erkennen und von anderen Inhalten wie beispielsweise journalistischen Beiträgen oder politischen Meinungen unterscheiden können. Die Bundesregierung stimmt aktuell noch einen Gesetzentwurf ab, der unter anderem festlegt, welche Stellen in Deutschland für die Durchsetzung der neuen Regelungen zuständig sind. Weitere Informationen zu den neuen EU-Regeln bei politischer Werbung Ausbau von Gigabit-Netzen wird schneller und billiger Am 12. November 2025 tritt die Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU in Kraft. Sie enthält Neuregelungen, die dazu beitragen, den Aufbau von besonders leistungsstarken digitalen Netzen zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Dafür soll unter anderem bestehende Infrastruktur gemeinsam genutzt, Bauarbeiten besser koordiniert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Weitere Informationen zur Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU Inneres Staatsangehörigkeit frühestens nach fünf Jahren Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsgesetz angepasst: Eine Einbürgerung ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Sie wird wieder klar an eine nachhaltige Integration geknüpft. Die bisherige Möglichkeit einer sogenannten "Turboeinbürgerung" nach drei Jahren entfällt. Weitere Informationen zum Staatsangehörigkeitsgesetz Schneller und einfacher bauen dank "Wohnungsbau-Turbo" Städte und Gemeinden können künftig zügiger grünes Licht für den... | |
| 05.11.2025 | Steuern sparen mit doppeltem Haushalt: Weniger Hürden für Studierende mit eigenem Haushalt im Elternhaus |
| Gute Nachrichten für Studentinnen und Studenten mit einem zweiten Wohnsitz am Studienort. Haben sie einen Berufsabschluss - zum Beispiel den Bachelor - können sie während der weiteren Ausbildung neben den Fahrtkosten häufig auch die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Studienort als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) profitieren Studierende mit einem doppelten Haushalt. Die BFH-Richter haben die strengen Regeln zugunsten eines Studenten gelockert, der zunächst den Master absolvierte und später promovierte. Sie erkannten seinen separaten Haushalt im Wohnhaus der Eltern an - und zwar unabhängig davon, dass er die Wohnräume dort kostenlos nutzen durfte (Az. VI R 12/23). Bisher galt die Regel, dass man sich mindestens zu zehn Prozent an den Haushaltskosten am Hauptwohnsitz beteiligen muss. Nur dann wurde die Miete am Nebenwohnsitz berücksichtigt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt relativiert. Bei eigenem Haushalt keine Beteiligung nötig In dem entschiedenen Fall hatte der Steuerpflichtige einen eigenen Haushalt im Elternhaus: Er bewohnte die obere Etage im Elternhaus und verfügte dort über ausreichend Wohnraum inklusive Küche und Bad. Zudem war er wirtschaftlich unabhängig und hatte eigene Einnahmen, unter anderem aus der Tätigkeit an der Uni. Aus diesem Grund spielte es laut dem BFH-Urteil keine Rolle, dass die Eltern am Hauptwohnsitz des Studenten die Wohnräume kostenlos überlassen hatten. Weil der Steuerpflichtige zwei Haushalte geführt hat, konnte er die Miete für die Unterkunft am Studienort als Werbungskosten absetzen. Anders wäre es, wenn der Student zum Haushalt der Eltern gehören würde, also zum Beispiel nur ein oder zwei Zimmer bewohnt. In diesem Fall kann doppelte Haushaltsführung anerkannt werden, wenn Tochter oder Sohn sich an den Kosten des Haushalts und damit den Kosten der Lebensführung beteiligt. Zweithaushalt muss weit genug entfernt sein Weiterhin muss der Hauptwohnsitz trotz Studium den Lebensmittelpunkt darstellen. Dafür sprechen beispielsweise soziale Kontakte und Aktivitäten. Auch regelmäßige Heimfahrten sind wichtig - nicht nur in den Semesterferien. Außerdem muss der Zweithaushalt am Studienort mehr als 50 Kilometer vom Hauptwohnort entfernt liegen oder die Fahrt dorthin muss laut Routenplaner länger als eine Stunde dauern. Was lässt sich absetzen? Besonders belastend sind für Studierende die hohen Miet- und Energiekosten. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können sie für die Warmmiete am Nebenwohnsitz maximal 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Auch die Zweitwohnungsteuer fällt unter die 1.000-Euro-Grenze (BFH, Az. VI R 30/21). Zusätzlich zählen die Ausgaben für den Umzug und das Renovieren. Auch die neue Einrichtung in der Zweitwohnung - wie zum Beispiel ein Kühlschrank oder Herd - gehört zu den abziehbaren Aufwendungen. Liegt der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer unter 5.000 Euro, akzeptiert das Finanzamt... |
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