| 23.10.2025 | Erneut Rekordeinnahmen: 430 Mllionen Euro aus Hundesteuer im Jahr 2024 |
| Städte und Gemeinden erzielen 2,2 % mehr Hundesteuer-Einnahmen als im Vorjahr, im Zehnjahresvergleich beträgt der Zuwachs sogar 39,3 % Hunde- und Katzenfutter im Jahr 2024 um 2,3 % teurer als im Vorjahr und um 35,3 % teurer als im Jahr 2020 Hundehaltung bringt dem Staat stetig wachsende Einnahmen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober 2025 mitteilt, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein - ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr (2023: 421 Millionen Euro). Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren durchgehend gestiegen, im Zehnjahresvergleich betrug der Zuwachs 39,3 %: 2014 hatte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden noch rund 309 Millionen Euro eingebracht. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Höhe und Ausgestaltung der Steuersatzung bestimmt die jeweilige Kommune. Vielerorts hängt der Betrag, den die Hundebesitzerinnen und -besitzer entrichten müssen, auch von der Zahl der Hunde im Haushalt oder von der Hunderasse ab. Insofern bedeuten höhere Steuereinnahmen nicht zwangsläufig, dass auch die Zahl dieser vierbeinigen Haustiere gestiegen ist. Preise für Hunde- und Katzenfutter steigen im mittelfristigen Vergleich deutlich Die Haltung eines Vierbeiners ist auch jenseits der Steuerzahlungen ein Kostenfaktor. Die Preise für Hunde- und Katzenfutter stiegen im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtteuerung lag im selben Zeitraum bei 2,2 %. Im mittelfristigen Vergleich lagen die Verbraucherpreise von Hunde- und Katzenfutter im Jahresdurchschnitt 2024 um 35,3 % höher als 2020. Damit stiegen die Preise für Hunde- und Katzenfutter überdurchschnittlich. Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen in diesem Zeitraum um 19,3 % an. Methodische Hinweise: Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die Preisentwicklungen für die Position "Hunde- und Katzenfutter" fließt mit einem Gewicht von 4,20 Promille in die Berechnung des Gesamtindex (1 000 Promille) ein. (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt destatis Nr. N055) | |
| 21.10.2025 | Studierende sollten an Steuererklärung denken |
| Das Wintersemester an den Universitäten hat jetzt im Oktober begonnen. Die Studienzeit ist aufregend und anstrengend. Die wenigsten Studierenden denken an Steuern und es gibt viele andere Dinge, die Priorität haben. Aber wenn Studierende wüssten, dass sie Tausende Euro an Steuern einsparen könnten, wenn sie ab sofort Belege sammeln, dann würde das Thema Geld und Steuern ins Blickfeld rutschen. Dieser Steuervorteil steht allen Studierenden im Masterstudium oder während einer Promotion offen. Studierende im Bachelorstudium können ihn nur nutzen, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorangegangen ist. Das Steuersparpotenzial kann weitreichend sein, auch wenn Studierende zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Steuern zahlen. Steuervorteile für Studierende Der Sachverhalt klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Der Gesetzgeber formuliert, dass es sich bei dem Studium um die zweite Ausbildung handeln muss, damit Steuerboni gewährt werden. Ausgeschlossen sind somit im Grunde nur Studierende im Bachelorstudium, die direkt nach dem Abitur mit dem Studium beginnen. Denn hierbei handelt es sich um die erste Ausbildung. Liegt schon ein Berufsabschluss beispielsweise aufgrund einer betrieblichen Ausbildung vor, sieht die Sache anders aus. Es kann sich daher finanziell lohnen, nach dem Abitur einen berufsqualifizierenden Ausbildungsgang - wenn auch nur von kurzer Dauer - zu absolvieren. Ein Masterstudium wird vom Gesetzgeber hingegen als Zweitausbildung angesehen, da der Bachelorabschluss als erste Ausbildung eingestuft wird. Für die Steuervorteile spielt es keine Rolle, ob an einer Universität, Fachhochschule oder Akademie studiert wird. Bedeutsam ist nur, dass Ausgaben vorliegen und für diese Belege gesammelt werden. Je mehr nachweisliche Ausgaben vorhanden sind, umso besser! Belege sind Nachweise in Form von Quittungen, Rechnungen, Bestätigungen oder eindeutig ausgewiesenen Abbuchungen vom Konto. Was Studierende absetzen können Heutzutage werden Tablets, Notebooks und Co. im Studium vorausgesetzt. Die gute Nachricht ist, dass die gesamte technische Ausstattung und Software abgesetzt werden können. Auch die Internetgebühren für die Nutzung werden akzeptiert. Fachbücher, Laborkittel, Schreibtischlampen und Arbeitsmaterialien können vollständig abgesetzt werden. Klar, ein Schreibblock, ein Stift und Druckerpapier kosten nicht die Welt, aber auch diese kleinen Ausgaben summieren sich über die Monate. Auch die Kopier- und Bindekosten für die Abgabe einer Studienarbeit können zu Buche schlagen. Studien- und Prüfungsgebühren sind in Deutschland eine Ausnahme, doch werden von den Hochschulen regelmäßig Semesterbeiträge oder Immatrikulationsgebühren erhoben. Auch hier heißt es, die Belege für die Kosten aufzuheben. Neben verschiedenen digitalen Lösungen reicht in einfachsten Fall ein gewöhnlicher Schuhkarton aus, um diese Nachweise für die Steuer abzulegen. Pro Studienjahr bietet sich ein eigener Karton an, da sich die... | |
| 20.10.2025 | Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen |
| Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte. Dies hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) am 15.07.2025 - IX R 25/24 entschieden. Im Streitfall nahm das Finanzamt eine anonyme Anzeige zum Anlass, um bei der Klägerin, die einen Gastronomiebetrieb führte, eine sogenannte Kassen-Nachschau (§ 146b der Abgabenordnung - AO -) durchzuführen. Ein steuerstrafrechtliches Fehlverhalten der Klägerin wurde hierbei nicht festgestellt. Im Nachgang beantragte die Klägerin Einsicht in die für sie geführten Steuerakten. Zudem begehrte sie Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit beidem wollte die Klägerin Kenntnis vom Inhalt der Anzeige erhalten, um auf diese Weise Rückschlüsse auf die Person des Anzeigeerstatters ziehen zu können. Das Finanzamt lehnte die Anträge ab. Die Klage beim Finanzgericht hatte keinen Erfolg. Der BFH wies die Revision zurück. Er führte aus, einem Steuerpflichtigen sei keine Einsicht in eine in den Steuerakten befindliche anonyme Anzeige zu gewähren, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde höher zu gewichten sei als das Offenbarungsinteresse des von der Anzeige Betroffenen. Hiervon sei im Regelfall auszugehen, es sei denn, der Steuerpflichtige würde - was im Streitfall nicht in Betracht zu ziehen war - infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Dem von der Klägerin verfolgten Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der anonymen Anzeige nach Art. 15 DSGVO erteilte der BFH ebenfalls eine Absage. Zwar beinhalte eine solche Anzeige regelmäßig personenbezogene Daten, über die die Behörde grundsätzlich Auskunft erteilen müsse. Allerdings werde der Anspruch nach § 32c Abs. 1 Nr. 1 AO beschränkt, da durch die Preisgabe des Inhalts der Anzeige die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörde (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gefährdet werden könnte. Darüber hinaus verböte der Identitätsschutz des Anzeigeerstatters eine Auskunftserteilung. (Pressemitteilung des BFH Nummer 058/25; zum Volltext des Urteils gelangen Sie hier: IX R 25/24) | |
| 17.10.2025 | Haushaltshilfe anmelden: Kosten und Steuervorteile im Minijob |
| Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zögern, ihre Haushaltshilfe offiziell anzumelden - oft aus Sorge vor hohen Kosten. Tatsächlich ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale günstiger als gedacht. Minijobs im Privathaushalt werden sogar mit einem attraktiven Steuerbonus gefördert. Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe? Und welche finanziellen Vorteile entstehen durch steuerliche Ersparnisse? Haushaltshilfe anmelden: Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte Die offizielle Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale lohnt sich gleich mehrfach: Günstige Abgaben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen nach der Anmeldung besonders niedrige Abgaben. Diese liegen deutlich unter denen für gewerbliche Minijobs. Steuervorteil nutzen Alle Kosten, die durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe entstehen, lassen sich steuerlich absetzen. Das gilt sowohl für den Verdienst und als auch für die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bis zu 510 Euro pro Jahr können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Mehr Sicherheit für beide Seiten Mit der Anmeldung sind Haushaltshilfen automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt - sowohl bei der Arbeit im Haushalt als auch auf dem Arbeitsweg. Kommt es zu Krankheit oder Mutterschaft, übernimmt die Arbeitgeberversicherung die Erstattung der Lohnkosten. Das bedeutet: Sicherheit und Planbarkeit im Alltag. Anmeldung einfacher als gedacht Die Anmeldung ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Natürlich fallen für die Anmeldung selbst keine Kosten oder Gebühren an. Noch mehr Informationen gibt es im Magazin-Artikel "Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos für den Start". Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Anmeldung finden Sie direkt auf der Internetseite der Minijobzentrale. Welche Abgaben fallen bei einem Minijob im Privathaushalt an? Für Minijobs im Privathaushalt gelten besonders niedrige Abgaben. Insgesamt liegen diese aktuell bei 14,92 Prozent des Verdienstes. Die Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung: 5% Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 5% Einheitliche Pauschsteuer: 2% Umlagen (Krankheitsfall und Mutterschaft): 1,32% Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: 1,6% Die aktuell gültigen Beitrags- und Umlagesätze finden Sie immer hier. Beispiel: Was kostet eine Haushaltshilfe mit 250 Euro Verdienst? Verdient eine Haushaltshilfe monatlich 250 Euro, entstehen folgende Abgaben: Pauschalbeitrag Krankenversicherung: 12,50 Euro Pauschalbeitrag Rentenversicherung: 12,50 Euro Umlage 1 (Krankheitsfall): 2,75 Euro Umlage 2 (Mutterschaft): 0,55 Euro Unfallversicherung: 4,00 Euro Pauschsteuer: 5,00 Euro Abgaben gesamt: 37,30... | |
| 15.10.2025 | Rechengrößen in der Sozialversicherung |
| Zum 1. Januar 2026 sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Wie sich Beitragsbemessungsgrenzen genau geändert haben und warum die Anpassung wichtig ist. Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die neuen Grenzwerte hat das Bundeskabinett jetzt in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Für Normalverdiener, also die Mehrheit der Beschäftigten, und ihre Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts. Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich neu zu bestimmen. Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen orientiert sich die Berechnung an der Entwicklung der Einkommen. Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Änderungen in der Rentenversicherung Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro im Monat steigen. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro im Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die Rentenversicherung ein, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Entgeltpunkte dienen der Berechnung der Rente und werden auf Grundlage des durchschnittlichen Verdienstes berechnet, der ins Verhältnis zum individuellen Verdienst gesetzt wird. Grund hierfür ist, dass sich Löhne ständig ändern, und... | |
Alle Beiträge werden vom efv-Erich Fleischer Verlag zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt und Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden.