09. Januar 2026

Nachrichten

08.01.2026 Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig
Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (Aktenzeichen B 5 R 9/24 R). Es bestehen hinreichende sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Der Gesetzgeber verfügt bei aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung über einen weiten Gestaltungsspielraum. Sein erklärtes Regelungsziel war es, den steuerfinanzierten Grundrentenzuschlag als Maßnahme des sozialen Ausgleichs nur in Abhängigkeit von einem „Grundrentenbedarf“ zu gewähren. Dieser sollte nicht den Haushalten mit Einkommen zugutekommen, die seiner wirtschaftlich nicht bedürfen. Ausdrücklich nicht gewollt war eine Bedürftigkeitsprüfung, wie sie in den Grundsicherungssystemen üblich ist. Eheleute unterliegen einer gesteigerten bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht. Dagegen schulden die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander keinen gesetzlichen Unterhalt. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme, dass ein verheirateter Versicherter besser abgesichert ist als ein nichtverheirateter Versicherter, eine sachliche Erwägung, die auf einer vernünftigen, jedenfalls vertretbaren Würdigung eines typischen Lebenssachverhalts beruht. (Pressemitteilung des Bundessozialgerichts Nr. 27/2025)
07.01.2026 Was ist neu im Januar 2026?
Die Energiekosten sinken, die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Der Bundeshaushalt 2026 ermöglicht Rekordinvestitionen. Der Wehrdienst wird modernisiert. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst. Energie Entlastung beim Gaspreis Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026. Die Weitergabe der Entlastungen an die Endkundinnen und -kunden wird überwacht. Damit wird sichergestellt, dass sie direkt mit einer niedrigeren Gasrechnung profitieren. Weitere Informationen zur Gasspeicherumlage Sinkende Stromkosten Die Bundesregierung entlastet private Haushalte und Unternehmen ab 2026 bei den Stromkosten mit einem Bundeszuschuss. Der Zuschuss wird von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt. Die Kostendämpfung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromlieferanten. Zudem bleibt für produzierende Unternehmen und Landwirte die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr so um etwa zehn Milliarden Euro bei den Energiekosten entlastet. Weitere Informationen zu niedrigeren Netzentgelten   Verteidigung Wehrdienst wird modernisiert Alle 18-jährigen Frauen und Männer sollen ab 2026 einen Fragebogen ausfüllen, um die Motivation und Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr zu erfragen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, für die Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Bei allen Interessierten wird die Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr anschließend in einem Assessment festgestellt. Weitere Informationen zum Wehrdienst   Finanzen Bundeshaushalt 2026: Investieren in die Zukunft Deutschlands Mit dem Bundeshaushalt 2026 führt die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive fort: mit Rekordinvestitionen von über 128 Milliarden Euro für eine verlässliche Verkehrsinfrastruktur, gute Bildung, eine umfassende Digitalisierung, neuen Wohnraum sowie die innere und äußere Sicherheit. Dabei leiten die Bundesregierung drei finanzpolitische Prioritäten: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung.  Weitere Informationen zum Bundeshaushalt 2026 Mehr Investitionen in Forschung ermöglichen Über die Forschungszulage profitieren Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Ab 2026 wird diese steuerliche Förderung ausgebaut: Die Obergrenze zur Bemessung der Forschungszulage steigt von zehn auf zwölf Millionen Euro. Außerdem zählen dann mehr Kosten als vorher zu den förderfähigen Aufwendungen. Pauschale Abschläge machen Verfahren einfacher und bürokratieärmer. Weitere Informationen zum Wachstumsbooster Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert – neuer Stichtag: 31. Dezember 2030. So profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von der bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung.  Weitere Informationen zur Kfz-Steuerbefreiung Höhere...
05.01.2026 Eine Erbschaft ist dem Finanzamt zu melden
Ob ein Einfamilienhaus, Geldvermögen oder Familienschmuck – wer erbt, hat nicht nur Grund zur Freude, sondern auch Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Denn jede Erbschaft und jedes Vermächtnis muss gemeldet werden. Da auf das Erbe möglicherweise Steuern anfallen, ist das Finanzamt daran interessiert, wer wem was vermacht hat. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Was Erben wissen müssen: alle Informationen zu Fristen, Meldeverfahren und Freibeträgen im Überblick. Ich habe geerbt. Was ist zu tun? Sobald Erben vom Vermögensübergang erfahren, müssen sie ihr Finanzamt innerhalb von drei Monaten von sich aus über das Erbe oder das Vermächtnis informieren. Dafür ist ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben zu erstellen. Darin müssen der Name, die Anschrift und der Beruf des Erblassers sowie des Erwerbers angegeben werden. Des Weiteren müssen der Todestag und der Sterbeort genannt werden. Auch die Art, der Umfang und der Wert des Vermögens müssen aufgeführt sein. Ergänzend muss das Finanzamt über das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe informiert werden. Die Erbschaftsanzeige nach § 30 ErbStG kann elektronisch als ELSTER-Nachricht oder in Briefform erfolgen. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers, jedoch hat nur selten ein Finanzamt eine Erbschaftsteuerstelle bei sich. Das befähigte Finanzamt für den Wohnbezirk ist im Verzeichnis auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums einsehbar. Nach dem Eingang der Meldung prüft das Finanzamt im nächsten Schritt, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist. Diese wird zur Pflicht, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensanteile übergehen. Freibeträge befreien von der Steuerpflicht Doch nicht jede Erbschaft ist steuerpflichtig. Das Gesetz gewährt Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Daher ist es für den Fiskus von Interesse, in welchem Verhältnis die Beteiligten zueinanderstehen. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Kinder dürfen von jedem Elternteil 400.000 Euro und Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten können mit einem Freibetrag von 20.000 Euro rechnen. Viele wissen gar nicht, dass sie verpflichtet sind, das Finanzamt aktiv zu informieren – selbst dann, wenn sie glauben, keine Steuern zahlen zu müssen. Auch wenn die Erbschaft unterhalb der steuerfreien Grenze liegt, bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Freibeträge befreien zwar von der Steuer, jedoch nicht von der Anzeigepflicht. Doch auch die Finanzämter lassen gesunden Menschenverstand walten: Ausnahmsweise kann darauf verzichtet werden, wenn klipp und klar feststeht, dass keine Steuerpflicht besteht. Könnte sich aber eine Steuer ergeben, ist es keine gute Idee, die Meldepflicht zu vernachlässigen. Denn Behörden wie das Standesamt, das Nachlassgericht und Notare...
29.12.2025 Übungsleiterpauschale und Ehrenamt - Was gilt ab 2026?
Gemeinnützig arbeiten oder den Nachwuchs trainieren: Ein Ehrenamt oder die Tätigkeit als Übungsleiter sind für viele Herzenssache. Die steuerfreie Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale setzen hierbei einen zusätzlichen Anreiz für das gemeinnützige Engagement. Was aktuell gilt und was sich im Jahr 2026 ändert, erfahren Sie in diesem Artikel. Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale kurz erklärt Bei der Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale handelt es sich jeweils um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Je nach Tätigkeit gelten dabei folgende Regelungen. Was ist eine Ehrenamtspauschale? Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerfreie Pauschale. Nutzen können sie Personen, die sich freiwillig in sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Bereichen engagieren. Sie dient dazu, kleinere Aufwände, die mit ehrenamtlicher Tätigkeit verbunden sind, steuerfrei zu kompensieren. Was ist eine Übungsleiterpauschale? Die Übungsleiterpauschale richtet sich an Personen, die in Sportvereinen, Volkshochschulen oder ähnlichen Einrichtungen als Übungsleiter oder Trainer tätig sind. Diese Pauschale soll helfen, die Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Kursen oder Trainings zu decken.   Einnahmen für solche Tätigkeiten bleiben steuerfrei, soweit sie die Höhe der Ehrenamtspauschale oder des Übungsleiterfreibetrages nicht überschreiten. Das Sozialversicherungsrecht schließt sich dieser Regelung an. Einnahmen bis zur Höhe der steuerfreien Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale bleiben auch sozialversicherungsfrei. Für diese Vergütungen müssen somit keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das gilt auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Pauschalen haben keinen Einfluss auf die Minijob-Verdienstgrenze.   Geplante Erhöhung ab 2026 Ab dem 1.  Januar 2026 soll sowohl der Betrag für die Ehrenamtspauschale, als auch die Übungsleiterpauschale angehoben werden. Die geplante Erhöhung der Pauschalen ist Teil eines entsprechenden Gesetzesentwurfs. Vorbehaltlich der Zustimmung aller Gremien bedeutet das in konkreten Zahlen: Ehrenamtspauschale Übungsleiterpauschale   Welche Tätigkeiten sind begünstigt? Ob die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale angewendet werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grob zusammengefasst gelten hierbei folgende Bedingungen: Wann kann die Übungsleiterpauschale genutzt werden? Die Übungsleiterpauschale kann für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten als: Auch wer künstlerisch tätig ist oder sich um ältere, kranke oder beeinträchtigte Menschen kümmert, kann von der Übungsleiterpauschale profitieren. Um steuerfrei zu bleiben, muss die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden. Der zeitliche Umfang darf demnach nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ausmachen. Die begünstigten Tätigkeiten müssen weiterhin im Auftrag einer öffentlichen Einrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation erfolgen, die...
23.12.2025 Bund und Länder verabschieden Modernisierungsagenda
Über 200 Maßnahmen für mehr Vertrauen in den handlungsfähigen Staat Koordiniert vom Bundeskanzleramt und unter aktiver Mitwirkung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) haben Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 05.12.2025 eine föderale Modernisierungsagenda verabschiedet. In intensiven Verhandlungen in elf Arbeitsgruppen wurden alle Bereiche der föderalen Zusammenarbeit von Daseinsvorsorge bis Cybersicherheit geprüft und neu sortiert. Die Agenda verschlankt den Staat, beschleunigt Prozesse und schafft einheitliche digitale Standards für die Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Die föderale Modernisierungsagenda enthält mehr als 200 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern: 1. Weniger Bürokratie – weniger Behördengänge Bund und Länder wollen Berichtspflichten und Nachweise stark reduzieren, mit dem Ziel, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu reduzieren. Ein zentrales Instrument ist die Genehmigungsfiktion: Entscheidungen von Behörden in bestimmten Fällen gelten künftig als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten erfolgen. Damit werden langwierige Verfahren automatisch beendet. Zudem werden unnötige Dokumentationspflichten reduziert. Bürgerinnen und Bürgern sollen unnötige Behördengänge durch die Reduktion von Beglaubigungen künftig erspart werden. Der Personalausweis ist ab 70 Jahren künftig unbefristet gültig. All das entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen spürbar. 2. Schnellere Verfahren – schnellere Genehmigungen Die föderale Modernisierungsagenda enthält zahlreiche Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die der Bund beim anstehenden Infrastruktur-Zukunftsgesetz berücksichtigen und angehen wird. Damit können die Mittel des Sondervermögens besser abfließen und dringend benötigte Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden. So ist der Vorschlag enthalten, Straßen und Brücken künftig ohne langwierige Planfeststellungsverfahren genehmigen zu lassen und die Genehmigungsprozesse im Bereich Erneuerbare Energien, Glasfaser und Schulen zu beschleunigen. Das Vergaberecht wird mit einem digitalen Marktplatz und KI-gestützten Verfahren modernisiert, wodurch Ausschreibungen stark verkürzt werden. 3. Resiliente Strukturen – effizienter Staat Das föderale System wird so organisiert, dass Doppelstrukturen abgebaut und Aufgaben gebündelt werden. Gebündelt werden sollen u. a. wichtige Leistungen wie die digitale Fahrzeugzulassung oder Meldewesen. Damit wollen Bund und Länder teure Mehrfachverfahren auf verschiedenen föderalen Ebenen künftig vermeiden. Auch die Kommunen sollen durch einfachere und bürokratiearme Förderverfahren von der Information über die Antragstellung bis zur Abwicklung entlastet werden. Durch verbesserte Cyberabwehr und koordinierte Krisenstrukturen soll die Resilienz des...

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