| 04.05.2026 | Was ist neu im Mai 2026? |
| Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur wird einfacher, digitaler und schneller. Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise Die Bundesregierung sorgt mit der Spritpreisregel seit dem 1. April für mehr Transparenz beim Tanken. Die Energiesteuer sinkt dann ab dem 1. Mai, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe bei den Spritpreisen zu entlasten. Dafür wird die Energiesteuer um bis zu 17 Cent pro Liter für zwei Monate reduziert. Wichtige Fragen und Antworten zu den Maßnahmen der Bundesregierung Krankenhausreform passgenauer für Bedingungen im ländlichen Raum Seit Beginn des letzten Jahres wird die Krankenhausreform schrittweise umgesetzt. Die Bundesregierung hat sie nun angepasst und praxisnäher gestaltet, unter anderem um die Klinikversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Dabei gibt es mehr Möglichkeiten für Krankenhaus-Kooperationen. Zudem wird es mehr Zeit für die Umsetzung der Reformschritte geben. Weitere Informationen zur Krankenhausreform Bessere Bedingungen beim Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur Wasserstoff ist entscheidend als Alternative zu fossilen Energieträgern in der Industrie. Grüner Wasserstoff und seine Folgeprodukte ermöglichen es, die CO2-Emissionen vor allem in Industrie und Verkehr deutlich zu verringern. Vor allem dort, wo Energieeffizienz und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichen. Zudem können mit Wasserstoff betriebene Gaskraftwerke zu einer sicheren Energieversorgung beitragen. Das neue Gesetz bezweckt einen schnelleren Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur durch einfachere, digitale und schnellere Verfahren. Weitere Informationen zur Wasserstoff-Infrastruktur (Online-Mitteilung der Bundesregierung) | |
| 30.04.2026 | Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force zur Influencerbesteuerung |
| Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf hat am 7. April 2026 die Einrichtung einer Task Force zur Influencerbesteuerung vorgestellt. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen. Passend dazu gibt es auch eine kleine Broschüre, in der dargestellt wird, auf was Influencerinnen und Influencer in Sachen Besteuerung ihrer Einnahmen zu beachten haben. Es sollen Steuergerechtigkeit hergestellt, aber auch verhindert werden, dass junge Menschen ungewollt in eine Steuerfalle tappen, so die Finanzministerin Katja Wolf. Im vergangenen Jahr sorgten Schlagzeilen über möglichen Steuerbetrug durch Influencerinnen und Influencer bundesweit für Aufmerksamkeit. Auch Thüringen liegt inzwischen umfangreiches Datenmaterial vor. Es gibt im Social-Media-Bereich ein erhebliches Potenzial, dem Staat Einnahmen vorzuenthalten. Dem möchte die Finanzverwaltung Thüringen mit klaren Regeln, gezielter Aufklärung und einer aktiven Steuerverwaltung begegnen. Aufklärung und Transparenz als zentrale Säulen Ein zentrales Anliegen der Ministerin ist es, sowohl Influencerinnen und Influencer als auch die Öffentlichkeit über steuerliche Pflichten im Social-Media-Bereich zu informieren. Hierzu wurde ein leicht verständlicher Flyer erstellt, der online auf den Webseiten der Thüringer Finanzverwaltung unter https://finanzamt.thueringen.de/service/publikationen sowie auf den Social-Media-Kanälen verfügbar ist. Vielfach sind es auch jüngere Menschen, die bisher noch nie oder kaum mit Steuerfragen in Berührung kamen. Mit der Broschüre soll Hilfestellung gegeben werden. Personen, die unsicher über ihre steuerlichen Pflichten sind, werden ermutigt, sich an ihr zuständiges Finanzamt zu wenden oder steuerberatende Berufe hinzuzuziehen. Auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht. Task Force gestartet Die neu gegründete Task Force besteht aus 15 Mitgliedern aus Theorie und Praxis, darunter Steuerfachleute des Finanzministeriums, Steuerfahnder, Betriebsprüfer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steueraufsichtsstelle. Ziel ist es, alle Fachbereiche von der steuerlichen Anmeldung bis hin zu Ermittlungsmaßnahmen eng zu vernetzen und die Steuerpflichtigen systematisch zu identifizieren. Die Task Force startet mit der Prüfung bereits bekannter Influencer und Social-Media-Akteure in Thüringen. Aktuell sind 516 hauptberufliche Influencer und Influencerinnen erfasst. Dazu kommen zahlreiche nebenberuflich tätige Social-Media-Akteure. Die Finanzverwaltung geht jedoch von einer Dunkelziffer aus, da viele unter Fantasienamen agieren. Die Auswertung umfasst mehr als 100.000 Datensätze von Plattformen wie YouTube, OnlyFans und Twitch. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen sowohl zu Mehreinnahmen führen als auch die Basis für weitere, gezielte Maßnahmen bilden. Ziele und Perspektiven Für das Finanzministerium Thüringen ist entscheidend, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag... | |
| 29.04.2026 | Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro |
| Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54 066 Euro. Somit verdiente die Hälfte der Beschäftigten mehr oder genau diesen Betrag, während die andere Hälfte weniger erhielt. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der mittlere Bruttojahresverdienst um 1 907 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erzielten die obersten 10 % der Vollzeitbeschäftigten 2025 einen Bruttojahresverdienst von 100 719 Euro oder mehr. Die 10 % am unteren Ende der aufsteigend sortierten Verteilung verdienten 33 828 Euro brutto oder weniger. Das oberste Prozent der Vollzeitbeschäftigten erzielte 2025 einen Bruttojahresverdienst von 219 110 Euro oder mehr. Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst einschließlich Sonderzahlungen aller Vollzeitbeschäftigten gemessen am arithmetischen Mittel betrug 64 441 Euro brutto, im Vorjahr lag er bei 62 235 Euro brutto. Der Unterschied zum Median von 54 066 Euro verdeutlicht, dass besonders hohe Verdienste den Durchschnittsverdienst nach oben beeinflussen. Werden alle Vollzeitbeschäftigten nach ihrem Bruttojahresverdienst sortiert, können Aussagen darüber getroffen werden, wie viel Prozent der Vollzeitbeschäftigten einen Verdienst oberhalb eines bestimmten Werts erzielten. 70 % aller Vollzeitbeschäftigten verdienten im Jahr 2025 beispielsweise 44 215 Euro brutto oder mehr. Mit einem Verdienst von rund 44 000 Euro gehörte man also zu den 30 % mit den niedrigsten Verdiensten. Mit einem Verdienst von rund 80 000 Euro gehörte man zu den 20 % mit den höchsten Verdiensten. Größere Unterschiede im Medianverdienst zwischen Ost- und Westdeutschland und den Wirtschaftsabschnitten Der mittlere Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2025 in den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) bei 46 013 Euro und in den westlichen Bundesländern bei 55 435 Euro. Der Abstand zwischen den Medianverdiensten betrug somit 9 422 Euro. Auch zwischen den Wirtschaftsabschnitten gab es 2025 größere Unterschiede im mittleren Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten. Den höchsten Medianverdienst verzeichnete 2025 die Energieversorgung mit 77 522 Euro, gefolgt von der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 76 594 Euro. Im Gastgewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei war der Medianverdienst mit 35 545 beziehungsweise 35 689 Euro brutto im Vergleich der Wirtschaftsabschnitte am geringsten. Methodische Hinweise: Die Daten stammen aus der Verdiensterhebung 2025 und beziehen sich auf das gesamte Jahr 2025. Steuerpflichtige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden mit abgebildet. (Destatis, Pressemitteilung Nr. 113/2026) | |
| 27.04.2026 | Kassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios |
| Bei Kassenkontrollen von Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios im ganzen Land hat die Finanzverwaltung zahlreiche Verstöße festgestellt. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf. Bei gezielten Aktionstagen zwischen dem 23. Februar und dem 27. März 2026 waren 108 Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer der Finanzämter im Einsatz. An einigen Tagen waren auch Beschäftigte der Hauptzollämter wegen illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit mit dabei. Insgesamt wurden landesweit 162 Betriebe kontrolliert – darunter 65 Barber-Shops, 45 Tattoo- und Tätowierstudios sowie 52 Nagelstudios. Das Ergebnis: Bei 94 Betrieben stellten die Prüfer Unregelmäßigkeiten fest. Zum Teil gab es mehrere Verstöße gleichzeitig. Besonders häufig gab es Probleme bei der Kassenführung – insgesamt 78 Mal. Auch andere Verstöße kamen vor: In 38 Fällen wurden die Verstöße an die Straf- und Bußgeldstellen weitergegeben. Die sogenannten „Kassen-Nachschauen“ finden ohne Ankündigung statt. Die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer kommen während der Öffnungszeiten ins Geschäft. Sie kontrollieren dabei, ob alle Vorgänge korrekt in die Kasse eingegeben und Belege erstellt wurden. Um die Kassenführung genau zu prüfen, zählen sie das Bargeld nach oder machen verdeckte Testkäufe. Die Kontrolle umfasst sowohl moderne elektronische Kassen als auch einfache Barkassen. Sollten den Prüfern dabei größere Fehler auffallen, kann sofort eine umfassende Betriebsprüfung eingeleitet werden. Solche Aktionstage gibt es regelmäßig. Dabei werden immer wieder unterschiedliche Branchen genauer angeschaut. Welche Betriebe kontrolliert werden, wird meist per Zufall ausgewählt. Manchmal gibt es aber auch anonyme Hinweise, die zu einer Kontrolle führen. Ziel der Kassen-Nachschauen ist es, sicherzustellen, dass die Einnahmen vollständig erfasst und korrekt versteuert werden – vor allem in Branchen, in denen viel bar bezahlt wird. Diese unangekündigten Kontrollen sind besonders wirksam, weil Unregelmäßigkeiten so schnell und zeitnah aufgedeckt werden. (Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg) | |
| 23.04.2026 | Arbeitsvertrag im Minijob: Welche Inhalte sind wichtig? |
| Ob Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt: Schriftliche Vereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und für Transparenz zu sorgen. Sie schützen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch ihre Minijobber. Welche Inhalte sind für einen Arbeitsvertrag im Minijob wichtig? Und wo können Musterverträge heruntergeladen werden? Alle wichtigen Informationen gibt es in diesem Beitrag. Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag im Minijob Pflicht? Ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Minijobs ist nicht zwingend erforderlich. Mündliche Verträge mit Minijobberinnen und Minijobbern sind grundsätzlich zulässig. Allerdings sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Minijobber schriftlich festzuhalten. Das Nachweisgesetz verlangt eine umfassende Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Diese Regelungen bieten Sicherheit für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber. So können Missverständnisse vermieden werden. Schriftlicher Nachweis vs. Arbeitsvertrag Der schriftliche Nachweis der Arbeitsbedingungen ist nicht dasselbe wie ein Arbeitsvertrag. Er ist nur eine vereinfachte Version. Ein vollständiger Arbeitsvertrag im Minijob bietet mehr Sicherheit. Er schafft klare und verbindliche Regelungen zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und ihren Minijobbern. Was regelt das Nachweisgesetz? Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich zu erfassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den schriftlichen Nachweis aushändigen. Folgende Informationen muss der schriftliche Nachweis umfassen: 1) Vertragsparteien und Start des Minijobs 2) Tätigkeit und Einsatzort 3) Arbeitszeit und Organisation der Arbeit 4) Verdienst und Zahlweise 5) Urlaub, Fortbildung und Zusatzleistungen 6) Weitere Regelungen und Bezüge Hinweis: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen im Nachweis nur das ein, was für den Minijob tatsächlich gilt. Gibt es zum Beispiel keine Befristung oder keine Schichtarbeit, wird das nicht aufgeführt. Wichtig ist, dass alles klar und verständlich dokumentiert wird. Ist auch ein elektronischer Nachweis gültig? Seit dem ersten Januar 2025 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in elektronischer Form zustellen. In vielen Fällen reicht eine digitale Übermittlung in Textform (zum Beispiel E-Mail) aus. Welche Punkte müssen erfüllt sein, damit der elektronischer Nachweis gültig ist? Folgende Voraussetzungen muss ein elektronischer Nachweis erfüllen: Ausnahmen: In einigen Branchen, die im § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes stehen, muss der Nachweis weiterhin in Schriftform erfolgen. Grund dafür ist die höhere Anfälligkeit dieser Bereiche für Schwarzarbeit. Ebenso sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet, auf Verlangen des Minijobbers den Nachweis schriftlich auszuhändigen. Welche Fristen gelten für Arbeitgeber? Bei... |
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