| 07.07.2026 | Steuererklärung 2025 - Warum sich die Abgabe oft auszahlt |
| Es lohnt sich, Zeit für die Steuererklärung 2025 zu investieren. Viele Beschäftigte können sich mehrere hundert Euro vom Finanzamt zurückholen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) lag die durchschnittliche Erstattung zuletzt bei 1.172 Euro. Hohe Jobkosten senken die Steuerlast Einen Großteil der Jobkosten dürfen Berufstätige pauschal abrechnen – sei es für den Arbeitsweg oder das Homeoffice. Mit Ausgaben über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr sinkt die Steuerlast. Auf eine größere Summe bei den Werbungskosten kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals durch die Pendlerpauschale: Bis zum 20. Kilometer der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt das Finanzamt 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Das ergibt zum Beispiel bei 28 Kilometern Arbeitsweg und 200 Büro-Arbeitstagen 1.808 Euro. Erst ab dem Jahr 2026 gibt es die Pendlerpauschale von 38 Cent bereits ab dem 1. Kilometer. Pendler, die mehr für öffentliche Verkehrsmittel ausgegeben haben, können statt der Pendlerpauschale die tatsächlichen Kosten absetzen – zum Beispiel für das Deutschlandticket. Homeoffice-Pauschale bringt bis zu 1.260 Euro Zudem profitieren immer mehr Steuerpflichtige von der Homeoffice-Pauschale: Laut Statistischem Bundesamt arbeitet etwa jeder Vierte zumindest gelegentlich im Homeoffice. Für bis zu 210 Tage erkennt das Finanzamt pauschal sechs Euro pro Tag an – egal, ob am Küchentisch oder im Arbeitszimmer gearbeitet wurde. So kommen im Jahr maximal 1.260 Euro Arbeitskosten zusammen. Eine Besonderheit gilt beispielsweise für Lehrer, Richter oder Außendienstmitarbeiter, die keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben: Sie können neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich die Pendlerpauschale absetzen – selbst, wenn sie am selben Tag nur kurz zu Hause gearbeitet haben. Hinzu kommen meist weitere Werbungskosten, zum Beispiel für Arbeitsmittel wie Büromaterial, den PC oder für die berufliche Weiterbildung. In der Jahresabrechnung 2025 zählen hierzu auch noch Gewerkschaftsbeiträge. Erst ab 2026 gibt es dafür einen separaten Steuerabzug. Steuerermäßigung für Abfindungen nicht vergessen Die Steuererklärung ist auch für diejenigen geldwert, die im letzten Jahr eine Abfindung erhalten haben. Sie sollten unbedingt aktiv werden, um nicht zu viel Steuern zu zahlen. Dazu muss die spezielle Steuerermäßigung für die Abfindung beantragt werden (Anlage N, Zeile 17). Nur dann kann das Finanzamt nach der sogenannten Fünftelregel neu rechnen und die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten. Seit dem Steuerjahr 2025 darf der Arbeitgeber diese Ermäßigung nicht mehr wie bisher direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Mehr Unterstützung für Familien Nicht vergessen sollten Eltern die Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder: Das Finanzamt zieht neuerdings 80 Prozent von maximal 6.000 Euro Kinderbetreuungskosten vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen ab – das sind 800 Euro mehr als 2024. Anerkannt werden unter anderem Gebühren... | |
| 06.07.2026 | Empfehlung der Rentenkommission - Was passiert mit Minijobs? |
| Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Alterssicherung vorgelegt. Darin findet sich auch ein Vorschlag zu Minijobs. Was ist momentan bekannt? Was empfiehlt die Kommission? Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu beenden. Außerdem schlägt sie vor, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Ausnahmen sollen nach den Empfehlungen lediglich für Schülerinnen und Schüler gelten. Die Kommission beschreibt die vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt: "Die Kommission schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der GRV zu beenden. Mit Rücksicht auf die Beschäftigungswirkungen und die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungszweige sowie das Steueraufkommen sollte der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden. Lediglich für Schülerinnen und Schüler kann es Ausnahmen geben, da bei ihnen keine Gefahr einer Verstetigung der begrenzten Arbeitsmarktteilnahme besteht. Die Kommission schließt sich damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen. In der Folge entfällt auch die Notwendigkeit für eine gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs)." Wie geht es jetzt weiter? Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind keine Gesetzesänderungen. Wie die Vorschläge vom Gesetzgeber aufgegriffen und ausgestaltet werden, ist aktuell noch offen. Eine verbindliche Einschätzung zu möglichen Auswirkungen ist deshalb derzeit nicht möglich. FAQ Gelten die vorgeschlagenen Änderungen bereits? Nein. Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen ausgesprochen. Diese haben noch keine rechtliche Wirkung. Ändert sich aktuell etwas für Minijobs? Nein. Für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber gelten aktuell die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Wann steht fest, ob die Empfehlungen umgesetzt werden? Das ist derzeit offen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber entsprechende Änderungen beschließt. Wo finde ich weitere Informationen? Weitere Informationen zur Alterssicherungskommission und ihren Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (Mitteilung auf magazin.minijob-zentrale.de) | |
| 02.07.2026 | Mehr Rente ab Juli - doch Krankenversicherung und Finanzamt kassieren mit |
| Die nächste Rentenerhöhung steht an. Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon. Für sie steigen die Renten ab 1. Juli bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Damit steigt der neue Rentenwert, der sich in Euro pro Entgeltpunkt bemisst, von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Rentenerhöhung fällt somit deutlich höher aus als im vergangenen Jahr. Doch mit der höheren Rente steigen auch die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung an. Zudem werden mehrere Zehntausend Rentner dadurch in die Rentenbesteuerung abrutschen. Im vergangenen Jahr soll es rund 73.000 Rentner betroffen haben. Wie viel bleibt also von der guten Nachricht übrig? Was steckt hinter dem großen Rentenplus? Rentenbeziehende haben die Rentenanpassung der guten Lohnentwicklung in Deutschland im Jahr 2025 zu verdanken. Durch die gesetzliche Koppelung an die Bruttolöhne ist gesichert, dass Rentner am Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Der Bundesrat hat daher der vom Kabinett beschlossenen Rentenerhöhung für dieses Jahr zugestimmt. Die Schreiben zur Rentenanpassung werden teilweise noch im Juli planmäßig verschickt. Senioren, die vor April 2024 in Rente gegangen sind, erhalten ihre Rentenzahlung noch im Voraus, alle späteren Rentenbezieher in der Regel erst am Monatsende. Wie viel von der Rentenerhöhung tatsächlich ankommt Bei einer bisherigen Monatsrente von 500 Euro gibt es ab Juli 521,20 Euro brutto. Wer bisher 1.000 Euro Rente bezieht, erhält bald 1.042,40 Euro Bruttorente. Bei einer Rente von 1.500 Euro beträgt das Plus 63,60 Euro und bei einer Rente von 2.000 Euro kommen brutto 84,80 Euro dazu. Neben den Altersrenten steigen auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sowie die der landwirtschaftlichen Alterskasse gleichermaßen an. Jedoch werden Rentnern ihre Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Bruttorente abgezogen. Somit schmälern der Beitragssatz von 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent jeweils zur Hälfte die Rentenzahlung. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird Rentnern von ihrer Rente zusätzlich vollständig abgezogen. Für Kinderlose sind das 4,2 Prozent und ansonsten 3,6 Prozent. Werden die gesetzlichen Versicherungsbeiträge mit rund 13 Prozent abgezogen, bleibt bei einer Rente von 500 Euro ein Plus von rund 18 Euro netto. Betrug die Rentenzahlung 1.000 Euro, so kommen netto nur mehr rund 37 Euro dazu. Bei einer Rentenhöhe von 1.500 Euro beträgt der Nettozuwachs rund 55 Euro und bei 2.000 Euro circa 74 Euro. Somit steht Ruheständlern weniger Geld im Alltag zur Verfügung als angekündigt. Von der Rentensteigerung kommen nur etwa 3,7 Prozent auf dem Konto der Senioren an. Mit jeder Rentenerhöhung steigt das Risiko einer Steuerpflicht Weiterhin sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Der persönliche Rentenfreibetrag wird einmalig im Jahr des Renteneintritts berechnet und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Er wächst also... | |
| 01.07.2026 | Was ist neu im Juli 2026? |
| Die Renten steigen und das Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung. Die Luftverkehrsteuer wird gesenkt und das Vergaberecht einfacher. Hier finden Sie die Neuregelungen im Juli 2026 im Überblick. Renten steigen um 4,24 Prozent Die 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli 4,24 Prozent mehr Geld. Aufgrund der guten Lohnentwicklung beträgt die Rentenanpassung zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent. Weitere Informationen zur Rentensteigerung Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung Das Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Weitere Informationen zur Grundsicherung Mindestlöhne in der Altenpflege steigen Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne in diesem Jahr auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Im kommenden Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Die Bundesregierung setzt damit die Empfehlungen der Pflegekommission um. Weitere Informationen zur Mindestlohnsteigerung Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026 Ab 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Damit erwerben sie Ansprüche für die Rente sowie die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate. Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Weitere Informationen zur Rentenversicherungspflicht im Minijob Einfacher beschaffen, schneller bauen Bund, Länder und Kommunen vergeben Milliardenaufträge, etwa für den Schul- und Straßenbau. Nun wird für die gesamte öffentliche Beschaffung des Vergaberechts in Deutschland einfacher, flexibler, schneller und digitaler. Damit entlastet die Bundesregierung die Vergabestellen und Unternehmen. So kann auch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller dort ankommen, wofür es geplant ist. Weitere Informationen zur Vergaberechtsvereinfachung Luftverkehrsteuer wird gesenkt Damit der Luftverkehrsstandort Deutschland wieder attraktiv wird, werden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 gesenkt. Ob diese Steuersenkung an Kundinnen und Kunden weitergegeben wird, entscheiden die Unternehmen. Weitere Informationen zur Senkung der Luftverkehrsteuer E-Zigaretten einfach an Verkaufsstellen entsorgen Damit E-Zigaretten nicht im Restmüll oder gar in der Umwelt landen, wird das richtige Entsorgen einfacher. Verbraucherinnen und Verbraucher können E-Zigaretten überall dort unentgeltlich entsorgen, wo sie verkauft werden – egal, ob man sie dort gekauft hat. Weitere Informationen zur Entsorgung von E-Zigaretten Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze Wenn Waren aus Ländern eingeführt werden, bei denen grundsätzlich Zoll gezahlt werden muss, entfällt ab dem 1. Juli 2026 die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze. Betroffen... | |
| 30.06.2026 | Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026 |
| Minijobberinnen und Minijobber müssen sich entscheiden: Eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Welche Vorteile das bringt und wie die Aufhebung der Befreiung funktioniert, wird in diesem Beitrag erklärt. Was gilt für die Rentenversicherung im Minijob? Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: Sie zahlen einen Eigenanteil von ihrem Verdienst. Im gewerblichen Bereich liegt dieser bei 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht dies 21,71 Euro. Im Privathaushalt ist der Eigenanteil mit 13,6 Prozent höher. Minijobberinnen und Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden. Was sind die Vorteile der Rentenversicherungspflicht? Zahlen Minijobberinnen und Minijobber den Eigenanteil, profitieren sie vom vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Vorteilen zählen neben den Ansprüchen für die Rente auch die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate. Alle Informationen zu den Vorteilen der Rentenversicherungspflicht im Minijob gibt es im Magazin-Artikel „Rente sichern mit einem Minijob – So geht’s richtig“. Von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobberinnen und Minijobber verzichten auf den Rund-um-Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher hatten sie keine Möglichkeit, ihre Entscheidung rückgängig zu machen. Doch genau das ändert sich jetzt: Minijobberinnen und Minijobber können zukünftig erneut eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und sich so wertvolle Vorteile sichern. Wie funktioniert die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht? Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen. Alle wichtigen Informationen zur Aufhebung der Befreiung gibt es im Magazin-Artikel „Rente 2026: Minijobber können wieder zurück in Rund-um-Schutz“. Das gilt für Minijobber im gewerblichen Bereich Gewerbliche Minijobberinnen und Minijobber können sich auf der Internetseite der Minijob-Zentrale den Antrag zur Aufhebung von der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht herunterladen. Den unterschriebenen Antrag reichen sie bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin ein. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den... |
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