23. Juli 2026

Nachrichten

22.07.2026 Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Entdeckungsrisiko und Abschreckung spürbar erhöhen
Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Dazu hat die Bundesregierung am 16.07.2026 einen Aktionsplan vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung der Abschreckung und des Entdeckungsrisikos. Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität Beim Zoll soll ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität geschaffen werden. Dort sollen Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den Ländern und Finanzermittler des Zolls wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. Ein Vorbild für dieses gemeinsame Handeln ist das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ). So entsteht ein ganzheitlicher Blick auf die Strukturen der Finanzkriminalität, auf Muster und Verdachtsfälle auch über Ländergrenzen hinweg und im Austausch mit internationalen Partnern. Gleichzeitig werden so bestehende Strukturen in Bund und Ländern gestärkt. Außerdem sollen die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung erweitert werden. Datenanalysezentrum und KI-gestützte Untersuchungen großer Datenmengen Um Daten im Kampf gegen Steuerkriminalität besser auszuwerten, soll die Steuerverwaltung weiter modernisiert und digitalisiert werden. Gemeinsam mit den Ländern soll ein Datenanalysezentrum geschaffen und ein behördenübergreifender Datenzugriff ermöglicht werden. Steuerdaten sollen auf einer zentralen Datenplattform zusammengeführt werden. KI-gestützte Analyseinstrumente werden entwickelt, um Muster in Finanzdaten zu erkennen. Ein Umsatzsteuermeldesystem wird eingeführt, um Umsatzsteuerbetrug wirksam zu verhindern. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen auf 15 Jahre verlängert werden, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Eine Registrierkassenpflicht wird (wie im Koalitionsvertrag vereinbart) eingeführt, um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu verhindern. Entdeckungsrisiko erhöhen und Durchsetzung stärken Kontrollen sollen ausgeweitet, der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht und schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Zudem sollen Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen aus dubioser Herkunft ausgebaut und die Bundesbetriebsprüfung gezielter eingesetzt werden. Auch der Graubereich aggressiver Steuergestaltung wird weiter geprüft, um rechtliche Lücken zu schließen. Das Fortbildungsangebot für Finanzrichterinnen und -richter an der Bundesfinanzakademie wird verbessert. Der vorgeschlagene neue Verbrechenstatbestand für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung wird auch praktische Folgen für das Strafverfahren haben. Bei einem...
20.07.2026 NRW startet Pilotphase für einfachere digitale Unternehmensgründungen
Das Finanzamt Aachen-Stadt sowie die Düsseldorfer Finanzämter werden Pilotstandorte des bundesweiten Projekts „Schneller Gründen“ – Nordrhein-Westfalen treibt damit die Digitalisierung der Finanzverwaltung weiter voran und vereinfacht Unternehmensgründungen mit neuen digitalen Verfahren. Nordrhein-Westfalen bringt sich als eines der ersten Länder aktiv in die bundesweite Pilotierung des Projekts „Schneller Gründen“ ein. Ziel des gemeinsamen Vorhabens von Bund und Ländern ist es, Unternehmensgründungen deutlich einfacher, schneller und vollständig digital zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht ein neuer digitaler Kombiantrag, der Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung zusammenführt. Das Finanzamt Aachen-Stadt und alle Düsseldorfer Finanzämter übernehmen dabei eine zentrale Rolle für Nordrhein-Westfalen. Mit dem Projekt werden doppelte Dateneingaben reduziert, Rückfragen vermieden und Verfahren vereinfacht. Gerade für Gründerinnen und Gründer sind klare und unkomplizierte Abläufe wichtig. Erst mit der steuerlichen Erfassung und der Vergabe einer Steuernummer kann rechtssicher die erste Rechnung gestellt werden. Genau hier setzt das Projekt an. Der neue Kombiantrag wird ab Juli 2026 unter Realbedingungen an ausgewählten Pilotstandorten getestet. Nordrhein-Westfalen gehört damit zu den Ländern, die die Modernisierung der Verwaltung aktiv gestalten. Das Finanzamt Aachen-Stadt und die Düsseldorfer Finanzämter begleiten die Pilotphase eng und bringen ihre praktische Erfahrung in die Weiterentwicklung der Verfahren ein. Mehr als 80 Prozent aller Unternehmensneugründungen in Deutschland entfallen auf Einzelunternehmen. Genau für diese Fälle soll der digitale Kombiantrag den Gründungsprozess deutlich vereinfachen. Ziel ist ein nutzerfreundlicher und durchgängiger digitaler Ablauf ohne redundante Dateneingaben. Das Projekt knüpft zugleich an den Prozess der Staatsmodernisierung und den konsequenten Bürokratieabbau der Landesregierung an. Erst Anfang Mai hat die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen beschlossen. Ziel ist eine schnellere, digitale und handlungsfähige Verwaltung. Dazu gehören unter anderem der Abbau von Schriftformerfordernissen, digitale One-Stop-Ansätze und die stärkere Automatisierung risikoarmer Verwaltungsverfahren. Zugleich stärkt das Projekt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Verbesserte Datenqualität und digitale Abläufe sollen manuelle Nacharbeiten reduzieren und Bearbeitungszeiten verkürzen. Langfristig sollen risikoarme Standardfälle stärker automatisiert bearbeitet werden. Die Auswahl der Pilotstandorte erfolgte bundesweit nach fachlichen und technischen Kriterien. Entscheidend waren unter anderem digitale Voraussetzungen, ausreichende personelle Kapazitäten und die Bereitschaft, neue Verfahren frühzeitig zu erproben. Nordrhein-Westfalen wird diesen Weg der Verwaltungsmodernisierung konsequent weitergehen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort und...
16.07.2026 Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.03.2026 – II R 6/23 entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche zu Tage treten, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären. Der Streitfall betraf die Bewertung einer ererbten Eigentumswohnung, deren Verkehrswert vom Finanzamt auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 € festgestellt wurde. Nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) ist Wohnungseigentum für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu bewerten. Grundlage dafür sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vergleichspreise leiten die Gutachterausschüsse überwiegend aus Verkäufen ähnlicher Objekte ab. Die Erben wandten sich gegen diese Bewertung. Sie kritisierten insbesondere die Auswahl der Vergleichsobjekte und die Berechnung des Durchschnittswerts. Der BFH wies diese Einwände zurück. Aus seiner Sicht ist der im Gesetz ausdrücklich angeordnete Vorrang der vom Gutachterausschuss mitgeteilten Vergleichspreise rechtsstaatlich unbedenklich. Die Gutachterausschüsse verfügen über eine besondere Sach- und Fachkenntnis, über eine größere Ortsnähe und über eine besondere Kompetenz bei der von Beurteilungs- und Ermessenserwägungen abhängigen Wertfindung. Es handelt sich um staatliche Behörden, die auf gesetzlicher Grundlage errichtet und als selbständige und unabhängige Gremien eingerichtet sind. Die Entscheidung stärkt die Bedeutung der Gutachterausschüsse für die Immobilienbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, zeigt aber auch auf, unter welchen Voraussetzungen sich der Erbe gegen eine aus seiner Sicht unzutreffende Grundstücksbewertung wenden kann. (Pressemitteilung des BFH Nummer 035/26; zum Volltext des Urteils II R 6/23 vom 11.03.2026 siehe II R 6/23)
15.07.2026 Immobilienverträge werden einfacher, schneller, digitaler
Die Beurkundung von Immobilienverträgen soll zukünftig beschleunigt, vereinfacht und digitaler ablaufen. Dafür hat der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen auf den Weg gebracht. Es umfasst auch gerichtliche Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und steuerliche Anzeigen der Notare. In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich über eine Millionen Kaufverträge über Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Der Vollzug eines solch notariell beurkundeten Immobilienvertrags erfordert, dass zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten und verschiedenen Verwaltungsstellen Informationen und Dokumente ausgetauscht werden – dies soll in Zukunft digitaler und effizienter geschehen.    Beschleunigter Vollzug von Immobilienverträgen Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten in diesen Bereichen auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Dieser verhindert Medienbrüche, vereinfacht und beschleunigt den Vollzug von Immobilientransaktionen. Zudem verringert er sowohl den Zeit- und Sachaufwand als auch die Bürokratiekosten. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung profitieren unmittelbar von einem beschleunigten Vollzug von Immobilienverträgen und der zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch.   Änderungen im parlamentarischen Verfahren Im parlamentarischen Verfahren wurden insbesondere Änderungen mit Blick auf den elektronischen Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung vorgenommen. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt (BGBl 2026 I Nr. 192 vom 26.6.2026) verkündet. (Mitteilung auf bundesregierung.de und Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz))  
13.07.2026 Grünes Licht im zweiten Anlauf: Länder stimmen Änderungen im Steuerberatungsrecht zu
Im Juni 2026 hat der Bundesrat Änderungen am Steuerberatungsgesetz zugestimmt, die der Bundestag erst am Vorabend beschlossen hatte. Nachdem ein inhaltlich größtenteils identisches Gesetz im Plenum am 8. Mai 2026 nicht die Zustimmung der Länder erhalten hatte, brachten die Regierungsfraktionen im Bundestag es erneut auf den Weg – dieses Mal allerdings ohne die umstrittene Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die im Mai noch Teil des Gesetzes war.  Mehr Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine Mit dem Gesetz soll das Steuerberatungsgesetz modernisiert, vereinfacht und von Bürokratie entlastet werden. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bilden erweiterte Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten, da Betragsgrenzen für die angebotenen Tätigkeiten entfallen. Darüber hinaus soll künftig eine Person drei statt bisher zwei Beratungsstellen leiten dürfen. Laut Gesetzesbegründung sei davon auszugehen, dass etwa 35.000 Steuerpflichtige zusätzlich die Angebote eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen werden. Mehr unentgeltliche Hilfeleistung Das Gesetz erweitert auch Möglichkeiten, unentgeltlich bei Steuerangelegenheiten zu helfen. So können neben nahen Angehörigen künftig auch andere nahestehende Personen ohne Bezahlung beraten. Darüber hinaus werden sogenannte „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zugelassen, bei denen unter Anleitung qualifizierter Personen kostenlose Steuerberatung angeboten wird. So sollen ehrenamtliches Engagement gefördert und Nachwuchskräfte gewonnen werden. Verschärfung des Fremdbesitzverbots Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich in Zukunft an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur beteiligen, wenn sie ihrerseits die Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Steuerberaterkammer erfüllen. Damit kam der Bundestag einer Forderung nach, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 6. März 2026 gestellt hat. Steuerfreie Prämien für Medaillengewinnerinnen und -gewinner Der Entwurf der Regierungsfraktionen wurde im Bundestag durch den Finanzausschuss um einen Punkt ergänzt: Das Gesetz regelt nun auch, dass Prämien, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen unmittelbar aus den Haushaltsmitteln der Länder gezahlt werden, sowie Prämienzahlungen gemeinnütziger Organisationen steuerfrei gestellt werden. Bei Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe ist dies bereits seit 2025 der Fall. Inkrafttreten Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Der überwiegende Teil der Neuregelungen zum Steuerberatungsgesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft. (Mitteilung auf BundesratKOMPAKT)

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